22. April 2013
Strassentransitverkehr im Alpengebiet
Die Handelskammer beider Basel beurteilt die Vorlage insgesamt positiv und unterstützt die Vorhaben des Bundes.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG)
Ausgangslage
Die Sanierung des Gotthard Strassentunnels (GST) steht bis spätestens 2025 an. Dieses für den Schweizerischen und europäischen Nord-Süd-Verkehr vitale Vorhaben muss quasi die Quadratur des Kreises erreichen. Zum einen sollen die Behinderungen für Personen- und Güterverkehr minimiert werden zum anderen ist die Sanierung aber auch so schnell wie möglich abzuschliessen. Dies unter Berücksichtigung der Kosten, Funktionalität und Zukunftssicherheit der gewählten Sanierungsvariante – entweder eine Sanierung mit oder ohne eine zusätzliche Tunnelröhre.
Geplante Anpassungen
Sanierungsvarianten
Variante 1 verfolgt den Ansatz einer Totalsperrung des GST in drei verschiedenen Ausgestaltungen (ohne Sommeröffnung, mit kurzer Sommeröffnung, mit langer Sommeröffnung). Die dazu nötigen flankierenden Massnahmen im Personen- und Güterverkehr sollen nur für die Dauer der Sanierung verfolgt und anschliessend nicht weiter benutzt werden. Ein solches Vorgehen erscheint uns nicht sinnvoll, zumal dafür Mittel ohne Aussicht auf einen return-on-investment eingesetzt werden. Im Weiteren trägt diese Variante dem Sicherheitsaspekt nicht Rechnung, da der sanierte GST weiterhin im Gegenverkehr betrieben werden müsste.
Die Variante 2 sieht den Bau einer zweiten Röhre vor, welche während der Vollsperrung des alten GST gegenspurig betrieben wird. Danach soll jede Röhre eine Spur pro Richtung bereitstellen. Eine derartige Sanierung erachten wir als die sinnvollste Variante. Neben der erhöhten Sicherheit überzeugt vor allem die Zukunftsorientiertheit dieser Lösung. Eine zweite Röhre wird spätestens bei der folgenden Sanierung die Investitionen rechtfertigen. Ausserdem wird damit die Beeinträchtigung des Verkehrs minimiert.
Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Bau einer zweiten Röhre.
Finanzierung
Die Finanzierung des GST erfolgt aus dem Topf „Spezialfinanzierung Strassenverkehr“ (SFSV), da der GST Teil des Nationalstrassennetzes ist. Der Infrastrukturfonds soll nicht betroffen sein, da mit der Sanierung kein Engpass beseitigt wird. Wir erachten diese Punkte als zentral für unsere Unterstützung der bundesrätlichen Variante.
Die Handelskammer beider Basel fordert, dass der Mitteleinsatz unabhängig der gewählten Sanierungsvariante nicht zu Lasten anderer Projekte geht.
Für den Bau einer zweiten Röhre ist ein Benutzerfinanzierungsmodell zu prüfen.
Abschliessende Bemerkung
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Variante 2: „Neubau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) mit anschliessender Sanierung der bestehenden Tunnelröhre“.
Downloads
Stellungnahme Änderung Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG)
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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